Das Jahr 2015 bringt durch verschiedene neue Gesetze Änderungen, die sich auf Ihre privaten Finanzen auswirken. Hier finden Sie Informationen zu Änderungen beim Elterngeld.
Änderungen beim Elterngeld
Elterngeld Plus fördert Teilzeitbeschäftigungen
Bei Teilzeit länger Elterngeld
Das neue Elterngeld Plus fördert Teilzeitbeschäftigungen während der Elternzeit. Bisher gab es für den frühen Wiedereinstieg in den Job Abzüge beim Elterngeld. Wer ab 1. Juli 2015 ein Kind bekommt und nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet, erhält zwar nur das halbe Elterngeld, dafür aber doppelt so lange. Die bisherige Regelung heißt nun Basis-Elterngeld.
Kombinationen aus Basis-Elterngeld und Elterngeld Plus
Die folgende Tabelle zeigt die neue Wahlfreiheit anhand von vier Beispielen.
Basis-Elterngeld (volles Elterngeld) |
Elterngeld Plus (halbes Elterngeld) |
Partnerschaftsbonus* (halbes Elterngeld) |
|
---|---|---|---|
Beispiel 1 | |||
Mutter | 6 Monate | 12 Monate | 4 Monate |
Vater | 4 Monate | 4 Monate | |
Beispiel 2 | |||
Mutter | 12 Monate | 4 Monate | |
Vater | 12 Monate | 4 Monate | |
Beispiel 3 | |||
Alleinerziehende | 28 Monate | ||
Beispiel 4 | |||
Mutter | 12 Monate | ||
Vater | 2 Monate |
*Mutter und Vater arbeiten parallel zwischen 25 und 30 Stunden pro Woche.
Sichern Sie Ihre Familie ab
Für Familien mit Kindern ist eine private Risikolebensversicherung wichtig. Denn auch die gesetzliche Hinterbliebenenrente reicht selten aus, um im Todesfall eines Elternteils alle Ausgaben zu begleichen. Mit einer privaten Risikolebensversicherung sichern Sie Ihre Familie finanziell ab. Unverheiratete Paare können sich gegenseitig mit je einem Vertrag absichern.
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Zuletzt aktualisiert am 5. Dezember 2014.